CZV-Fortbildung

Die Weiterbildung für alle Berufskraftfahrer trat am 1. September 2009 in Kraft.

Seit dem 1. September 2014, also 5 Jahre später, ist der CZV-Fähigkeitsnachweis (C95) in der Schweiz für den Gütertransport obligatorisch. Seit dem 1. September 2013 ist er auch für die Personenbeförderung vorgeschrieben. Mit dem Inkrafttreten der CZV sind alle Inhaber eines Fähigkeitsausweises verpflichtet, sich weiterzubilden. Auch diejenigen, die den Fähigkeitsausweis ohne Prüfung erhalten oder erhalten haben, müssen die Ausbildungspflicht erfüllen.

Fünf Tage in fünf Jahren

Innerhalb von fünf Jahren müssen 5 Tage Weiterbildung (35 Stunden) absolviert werden. bei einem der vom SVV anerkannten Weiterbildungszentren. Die Weiterbildung kann in Tageskursen von je 7 Stunden oder in Wochenkursen absolviert werden. Eine Person, die einen Fähigkeitsausweis sowohl für den Personen- als auch für den Gütertransport besitzt, muss nur 5 Kurstage besuchen und kann die Themen der Kurse frei wählen. Idealerweise nehmen Sie an einem Tag pro Jahr an einem Kurs teil.

Die Kurse, die Sie für die Kategorie C/C1 belegt haben, gelten auch für die Kategorie D/D1 und umgekehrt!

Harmonisierung der Ablaufdaten

Die meisten Fähigkeitsausweise haben unterschiedliche Ablaufdaten für den Personenverkehr und den Güterverkehr. Diese Situation soll nunmehr harmonisiert werden. Das Bundesamt für Straßen hat eine entsprechende Anweisung veröffentlicht (Datum des Inkrafttretens: 01.09.2014). Personen mit einem Fähigkeitsausweis für den Personentransport und für den Gütertransport erhalten bei der nächsten Erneuerung einen Fähigkeitsausweis mit dem gleichen Ablaufdatum für beide Kategorien. Das Ablaufdatum hängt von verschiedenen Bedingungen ab.

Versäumte Fortbildung - Fälliges Fähigkeitszeugnis

Ein neuer Fähigkeitsausweis kann nur dann beantragt werden, wenn die 5 Tage Weiterbildung innerhalb der letzten 5 Jahre absolviert wurden, d.h. vom 1. bis zum 5. Wer die Weiterbildungspflicht innerhalb der festgelegten Frist nicht erfüllt hat, erhält keinen Fähigkeitsausweis und darf keine Güter oder Personen mehr befördern (mit Ausnahmen nach Art. 3 CZV), unter Androhung einer Busse (Art. 25 CZV). Auf schriftlichen Antrag kann die zuständige Behörde eine Bewilligung zur Verlängerung des Fähigkeitsausweises um bis zu einem Monat ausstellen. Weitere Informationen finden Sie unter www.cambus.ch

Sie können das Schulungszentrum frei wählen, solange Sie an Schulungen teilnehmen, die von der ASA anerkannt sind.

ADR-Führerschein und Weiterbildung

Fahrer, die gefährliche Güter befördern, müssen eine spezielle Ausbildung absolvieren.
Sie müssen die Gefahren kennen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Risiko eines Unfalls so weit wie möglich zu reduzieren. Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall kommt, müssen die Fahrer die richtigen Maßnahmen ergreifen, um ihre eigene Sicherheit und die der Öffentlichkeit zu gewährleisten, die Umwelt zu schützen und die Folgen zu begrenzen. Im September 2022 verlängerte das ADR die Dauer des Grundkurses von 2 Tagen auf 2,5 Tage (Klassen 2,3,4,5,6,8,9 ADR-Paket).

Der ADR-Führerschein wird nach Bestehen einer schriftlichen Prüfung mit 25 Fragen erteilt.

Der Recycling-Kurs, den Sie müssen innerhalb des letzten Jahres der Gültigkeit folgen Der ADR-Führerschein dauert 2 Tage. Er wird durch das Bestehen einer schriftlichen Prüfung mit 15 Fragen bestätigt.

Für ADR gibt es verschiedene Arten von Kursen, je nach Gefahrenklasse. In jedem Fall ist der ADR-Grundschein Voraussetzung für den Zugang zu den Spezialkursen. Die Preise variieren stark von einem Schulungszentrum zum anderen. Achten Sie darauf, was in einem Kurs enthalten ist, bevor Sie sich anmelden!

Grundkurs: 2,5 Tage (Klassen 2,3,4,5,6,8,9)

Klasse 1 Explosive Stoffe: 1 Tag

Klasse 7 Radioaktive Stoffe: 1 Tag

Tanks (+3000l): 1 Tag

Weitere Informationen finden Sie unter www.cours-adr.ch